Energieausweis

 


Seit dem 1. Juli 2008 wird ein Energieausweis benötigt, wenn ein Wohngebäude eines Baujahres bis 1965 verkauft oder neu vermietet werden soll.

Für Häuser, die später errichtet wurden, gilt die Pflicht ab 1. Januar 2009.
Es gibt zwei Ausweisarten:

1. Der Verbrauchsausweis
Hierzu werden die Jahresverbräuche an Heizöl, Gas oder Strom für die Heizung, sowie die Wohnfläche, die Nutzfläche und das Baujahr des Gebäudes benötigt.

2. Der Bedarfsausweis
Für den Bedarfsausweis werden genaue Baupläne mit allen Grundrissen, Ansichten und einen Gebäudeschnitt benötigt. Weiterhin Angaben über die Konstruktion der Wände, Decken, Dächer und Fenster, sowie Angaben zum Heizsystem.

Sind keine Baupläne vorhanden, muss man das Gebäude vor Ort aufmessen und Skizzen anfertigen. Danach wird dann der Energieausweis erstellt.

Einen Bedarfsausweis benötigen Sie, wenn Sie staatliche Förderungen für eine Modernisierung beantragen wollen oder bei baulichen Veränderungen ein Bauantrag gestellt werden muss.